Maklercourtage und Kaufnebenkosten

Der Gesetzgeber hat die Verteilung der Maklerkosten beim Erwerb von Wohneigentum im BGB verankert.

Damit ist die Verteilung der Maklerprovision beim Kauf von Wohnimmobilien neu geregelt. Ab dem 23.12.2020 teilen sich Käufer und Verkäufer bundesweit die Maklergebühren.

Zudem gelten keine mündlich geschlossenen Maklerverträge mehr, sie bedürfen der Textform mindestens via SMS, E-Mail, etc.

1. Wer bezahlt die Provision?

1.1 Wer bezahlte bisher die Provision beim Immobilienkauf?

Bislang gab es je nach Bundesland sehr unterschiedliche Vorgaben dazu, wer bei einem Immobilienkauf die Maklerprovision bezahlt. In vielen Bundesländern waren Kaufinteressenten bisher allein provisionspflichtig.

 

1.2 Wer bezahlt nun die Provision beim Immobilienkauf?

Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung für die Vermittlungsgebühr beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung durch Privatpersonen teilen sich seit dem 23.12.2020 Käufer und Verkäufer die Kosten (gilt nicht für Gewerbeimmobilien, Grundstücke, Doppel- oder Mehrfamilienhäuser).

Mit der bundesweiten Provisionsteilung durch das neue Gesetz wird auch der Verkäufer provisionspflichtig. 

Beauftragt ein Immobilienbesitzer einen Makler mit dem Verkauf, muss er eine sogenannte Verkäufercourtage bezahlen. 

Die vom Käufer zu zahlende Käufercourtage darf in ihrer Höhe die Verkäufercourtage nicht überschreiten.

 

1.3 Wer bezahlt die Provision bei Mietwohnungen?

Bei der Vermittlung von Mietimmobilien greift bereits seit 2015 das Bestellerprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige, der den Makler beauftragt – meist der Vermieter – für die Maklerprovision aufkommt. Mieter müssen nur dann die Provision an den Makler zahlen, wenn sie diesem einen eigenständigen Suchauftrag erteilt haben und es zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Zudem darf der Makler für die vermittelte Wohnung nicht bereits zuvor einen Auftrag vom Vermieter erhalten haben.

 

2. Wie hoch sind die Maklergebühren?

2.1 Provisionen beim Immobilienkauf

Die Höhe der Provision beim Immobilienkauf ist bundesweit nicht grundsätzlich einheitlich geregelt.

 

2.2 Provision bei Mietwohnungen

Ist der Vermieter der Auftraggeber, wird die Maklergebühr für Vermietungen individuell zwischen Makler und Vermieter verhandelt. Zu den Konditionen gibt es keine gesetzliche Regelung.

Hat der Mieter den Immobilienmakler beauftragt, dann ist die Provision gedeckelt: Sie darf zwei Nettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer nicht überschreiten.

 

2.3 Vorteile des neuen Gesetzes

Die bundesweit einheitliche Neuregelung beim Kauf schafft mehr Fairness und Transparenz bei den Maklerkosten. Zwar können auch dann noch Vereinbarungen zur Weiterreichung der Kosten vom Verkäufer zum Käufer getroffen werden, jedoch höchstens nur bis zur Hälfte der Gesamtkosten. Mit dieser gesetzlichen Neuregelung werden die Kaufnebenkosten für den Interessenten gesenkt.

 

3. Welche Dienstleistungen erbringt der Makler für die Provision?

Unser Marketingkonzept und unsere Leistungen finden hier.

 

4. Welche weiteren Nebenkosten fallen bei einem Immobilienkauf an?

Neben Kaufpreis und Finanzierungskosten fallen zudem Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und die Notargebühren an.

 

4.1 Die Grunderwerbsteuer

Immobilienkäufer zahlen beim Erwerb des Objektes die sogenannte Grunderwerbsteuer. Erst, wenn Sie diese beim Finanzamt beglichen und die Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten haben, erfolgt der Eintrag in das Grundbuch.

Die Höhe bemisst sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und dem Bundesland, in dem sie sich befindet. Bis 2006 galt beim Hauskauf deutschlandweit eine Grunderwerbsteuer von 3,5 % der Kaufsumme. Seither dürfen die einzelnen Bundesländer den Steuersatz jedoch selbst festlegen. 

In Hamburg beträgt die Grunderwerbsteuer derzeit 5,5 %, in Niedersachsen 5,0 % und in Schleswig-Holstein 6,5 %.

 

4.2 Können bei einem Immobilienkauf Steuern gespart werden?

Sie zahlen keine Grunderwerbsteuer, wenn Sie durch Schenkung bzw. Erbschaft Eigentümer einer Immobilie werden. Unter diesen Umständen fallen jedoch evtl. andere Steuern wie die Erbschafts- oder Schenkungssteuer an.

Es kann Möglichkeiten geben, wie Sie Steuern bei einem Hauskauf einsparen können. Sprechen Sie dazu bitte Ihren Steuerberater an.

 

5. Die Notargebühren

Die Notargebühren beim Hauskauf orientieren sich an der Höhe des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz detailliert festgelegt. Grob gerechnet belaufen sich die Notarkosten auf 1,5 % bis 2 % des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie.

Eine Übersicht der Aufgaben des Notars beim Hausverkauf finden Sie hier.

 

 

Achtung: Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Finanzierung die Kaufnebenkosten, die noch zusätzlich zum Kaufpreis anfallen.

  

Wir stehen Ihnen natürlich seh gerne zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.